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   BGH, 16.06.2021 - 3 StR 125/21   

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https://dejure.org/2021,31133
BGH, 16.06.2021 - 3 StR 125/21 (https://dejure.org/2021,31133)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2021 - 3 StR 125/21 (https://dejure.org/2021,31133)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 3 StR 125/21 (https://dejure.org/2021,31133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB
    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (unterlassene Zubilligung eines Härteausgleichs bei Wegfall der Einbeziehungsfähigkeit einer unbedingten Freiheitsstrafe wegen deren Verbüßung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zubilligung eines Härteausgleichs im Hinblick auf eine verbüßte Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 2
    Zubilligung eines Härteausgleichs im Hinblick auf eine verbüßte Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 125/21
    Der Strafausspruch hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung deshalb nicht stand, weil das Landgericht es unterlassen hat, die Zubilligung eines Härteausgleichs (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132; vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311 f.) im Hinblick auf die bis zum 2. September 2020 verbüßte Freiheitsstrafe von fünf Monaten aus der ursprünglich gesamtstrafenfähigen Verurteilung durch das Amtsgericht Memmingen vom 28. Februar 2019 zu erörtern.
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 125/21
    Der Strafausspruch hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung deshalb nicht stand, weil das Landgericht es unterlassen hat, die Zubilligung eines Härteausgleichs (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132; vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311 f.) im Hinblick auf die bis zum 2. September 2020 verbüßte Freiheitsstrafe von fünf Monaten aus der ursprünglich gesamtstrafenfähigen Verurteilung durch das Amtsgericht Memmingen vom 28. Februar 2019 zu erörtern.
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 125/21
    Der Strafausspruch hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung deshalb nicht stand, weil das Landgericht es unterlassen hat, die Zubilligung eines Härteausgleichs (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132; vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311 f.) im Hinblick auf die bis zum 2. September 2020 verbüßte Freiheitsstrafe von fünf Monaten aus der ursprünglich gesamtstrafenfähigen Verurteilung durch das Amtsgericht Memmingen vom 28. Februar 2019 zu erörtern.
  • BGH, 24.01.2017 - 5 StR 601/16

    Fehlende Mitteilungen zum Vollstreckungsstand von möglicherweise

    Auszug aus BGH, 16.06.2021 - 3 StR 125/21
    Hierzu hätte indessen im Hinblick darauf Anlass bestanden, dass der Angeklagte in Fällen, in denen die Einbeziehungsfähigkeit einer unbedingten Freiheitsstrafe wegen deren Verbüßung wegfällt, regelmäßig - wie auch hier - beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, StraFo 2017, 118).
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